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        April 1977

        Freiheit und Unfreiheit in der Krankheit

        Studien zur psychosomatischen Medizin 3

        by Alexander Mitscherlich

        »Freiheit und Unfreiheit in der Krankheit« ist zuerst 1946 erschienen. Das Buch hat in den verflossenen dreißig Jahren nichts von seiner Bedeutung verloren: Die Fragen, die es stellt, sind aktuell geblieben – Fragen nach dem Zusammenhang von Psychoanalyse und Anthropologie, von individueller Konfliktbewältigung und Aufhellung der Gattungsgeschichte. Mitscherlich erörtert das »Sinnproblem« menschlicher Selbstverwirklichung an Krankheitsphänomenen. Die Möglichkeiten und die Grenzen der Freiheitserfahrung stehen im Mittelpunkt seiner Auseinandersetzung mit dem naturwissenschaftlichen Krankheitsbegriff und mit der »Entmenschlichung unserer Sozialwelt«.

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        October 2014

        Der Begriff der psychischen Krankheit

        by Andreas Heinz

        Im Rahmen der Überarbeitung zentraler Handbücher zur Diagnose und Einordnung psychischer Erkrankungen wird momentan heftig darüber gestritten, wie lange beispielsweise ein Mensch nach dem Tod eines nahen Angehörigen trauern darf, ohne als depressiv oder anderweitig psychisch krank zu gelten. In der Debatte stehen Versorgungsansprüche der Betroffenen sowie deren Ängste vor Pathologisierung und Bevormundung einer medizinischen Wissenschaft gegenüber, die festlegen muss, was als »normal« gelten darf. Der Mediziner und Philosoph Andreas Heinz plädiert angesichts der Diversität menschlicher Lebensformen für einen philosophisch informierten Krankheitsbegriff, der Krankheit als Störung wesentlicher Organfunktionen definiert, die für die betroffene Person schädlich sind oder erhebliches Leid verursachen.

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        May 1971

        Repressive Kriminalpsychiatrie

        Vom Elend einer Wissenschaft

        by Tilmann Moser

        Die Kriminalpsychiatrie ist eine Disziplin im Zwielicht. Sie ist angesiedelt zwischen zwei Wissenschaften unterschiedlicher Ausrichtung: der Medizin und dem Strafrecht. Obwohl von Ärzten betrieben, steht die forensische Psychiatrie im Dienste der Strafrechtsordnung, und zwar mit Sicherheit nicht einer liberalen und progressiven. Im Gegenteil: dieses Buch zeigt auf, daß die Kriminalpsychiatrie durch ihr Beharren auf einem somatisch-biologistisch orientierten Krankheitsbegriff ein repressives Strafrecht stützt und legitimiert. Was Menschen durch Menschen erleiden, und zwar in Kindheit und Jugend, und was ihre Charakterstruktur früh deformiert, gilt der Kriminalpsychiatrie nicht als entlastend, sondern wird auf das Konto der individuell meßbaren Schuld gebucht. Exkulpiert wird nur die Gesellschaft.

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